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LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2009 - L 13 AS 39/08 NZB |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 07.12.2007 - S 49 AS 1782/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2009 - L 13 AS 39/08 NZB
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2013 - L 13 AS 325/09
- BSG, 28.01.2014 - B 14 AS 166/13 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 38/08 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Nichtberücksichtigung einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2009 - L 13 AS 39/08
Denn die von ihr - der Beklagten - als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Frage, ob im Rahmen der Übernahme angemessener Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II auch eine sog. Instandsetzungspauschale bei den Aufwendungen für ein selbstgenutztes Eigenheim Berücksichtigung finden kann oder ob dies nicht der Fall ist, ist nunmehr, d. h. durch das Urteil des Bundessozialgericht vom 3. März 2009 (B 4 AS 38/08 R - zit. nach juris) höchstrichterlich und damit grundsätzlich geklärt, so dass es der Durchführung eines (zuzulassenden) Berufungsverfahrens zu Klärung dieser Rechtsfrage nicht mehr bedarf.Hierbei ist für die Frage der Berufungszulassung - im Rahmen des Zulassungsgrundes nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG - auch unerheblich, dass das Bundessozialgericht im Gegensatz zu der von dem SG Oldenburg in dem angefochten Urteil vertretenen Auffassung (s. UA Bl. 7) die Berücksichtigung einer Instandsetzungspauschale ("Erhaltungsaufwandspauschale") verneint hat (Urt. vom 3. März 2009, aaO, Rz. 9 und 15).
Ist aber eine von der Beschwerdeführerin aufgeworfenen Frage bereits vor der Entscheidung des Landessozialgerichts über die Nichtzulassungsbeschwerde wie hier durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. März 2009 (aaO) einer grundsätzlichen Klärung zugeführt worden, so bedarf es einer Berufungszulassung nach dem Zulassungsgrund des § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG nicht (mehr).
Damit hat es in Abweichung zu dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. März 2009, das eine von einem tatsächlichen Erhaltungsaufwand losgelöste (abstrakte) Pauschale nicht als Teil der erstattungsfähigen Unterkunftskosten i. S. des § 22 Abs. 1 SGB II ansieht (Urt. vom 3. März 2009, aaO, Rz. 9), einen tragenden abstrakten Rechtssatz gebildet, der nunmehr im Widerspruch zu dem in dem Urteil vom 3. März 2009 aufgestellten gegenteiligen Rechtssatz steht, so dass eine zur Berufungszulassung nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG führende Divergenz vorliegt (vgl. BSG…, Beschl. vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88 -, Breith. 1990, S. 614(616)).
- BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2009 - L 13 AS 39/08
Damit hat es in Abweichung zu dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. März 2009, das eine von einem tatsächlichen Erhaltungsaufwand losgelöste (abstrakte) Pauschale nicht als Teil der erstattungsfähigen Unterkunftskosten i. S. des § 22 Abs. 1 SGB II ansieht (…Urt. vom 3. März 2009, aaO, Rz. 9), einen tragenden abstrakten Rechtssatz gebildet, der nunmehr im Widerspruch zu dem in dem Urteil vom 3. März 2009 aufgestellten gegenteiligen Rechtssatz steht, so dass eine zur Berufungszulassung nach § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG führende Divergenz vorliegt (vgl. BSG, Beschl. vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88 -, Breith. 1990, S. 614(616)).